Das Prinzip Gender Mainstreaming geht davon aus, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Um wirkliche Gleichstellung zu erreichen, müssen deshalb bei allen politischen und gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vorneherein und fortlaufend berücksichtigt werden. Gender Mainstreaming betrifft alle Handlungsebenen, Entscheidungsprozesse und Maßnahmen.
Entstanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und als ein neues, zukunftsweisendes Gleichstellungskonzept auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 verabschiedet, wurde das Gender-Mainstreaming 1997 für die Europäische Union (EU) im Amsterdamer Vertrages für alle Politikbereiche verankert. Seit der Ratifizierung des Vertrages im Mai 1999 ist es in allen Mitgliedstaaten geltendes Recht. Damit wird die Frauenförderpolitik, wie sie in den letzten Jahrzehnten praktiziert wurde, keineswegs obsolet. Um die bestehende Ungleichbehandlung von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die so genannten Gender Gaps zu beseitigen, hält die EU positive Aktionen auch weiterhin für erforderlich. Sie legt dem Gender Mainstreaming deshalb einen Doppelansatz zu Grunde: Gleichbehandlung als verbindliche Querschnittsaufgabe, aber auch reine Frauenfördermaßnahmen, die Gender Gaps gezielt abbauen.
Auch unsere Entwicklungspartnerschaft arbeitet mit dem Doppelansatz. Die meisten Qualifizierungsangebote wenden sich ausschließlich an Frauen. Gleichzeitig werden Unternehmen, Bildungsträger und die öffentliche Verwaltung unterstützt, Gender Mainstreaming nachhaltig in ihr gesamtes Handeln einzubeziehen.
Gender Mainstreaming - Dokumente und Ergebnisse der EP